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Kreditsystem

Im Kreditsystem wird das Absolvieren jedes Fachs mit einer bestimmten Anzahl Kredite bewertet, die sich aus der Bedeutung und dem Schwierigkeitsgrad des Fachs ergibt. Für jedes Studienjahr werden die vom Studenten erworbenen Kredite zusammengezählt. Es ist eine Mindestanzahl festgelegt, die den Übergang zum nächsten Jahrgang ermöglicht. Einige Kredite können auch an anderen akkreditierten Hochschulen (auch ausländischen) erworben werden, was durch das europäische Kreditaustauschsystem (European Credit Transfer System ECTS) ermöglicht wird.

Das System der Wahlfächer bietet eine gewisse Freiheit in der Studiengestaltung nach den eigenen Interessen.

Ein Wahlfach wird bei Eintragung von mindestens 10 Studenten aus allen Studiengängen eingerichtet. Einige Fächer haben auch eine obere Begrenzung der Studentenanzahl (18 – 20). Die Listen der Wahlfächer werden im Studienplan der einzelnen Studiengänge jeweils nach den Pflichtfächern angeführt. 

 Pflichtanzahl an Krediten:

1. Jahrgang: 
Optimum 60 Kredite 

2. Jahrgang: 
Optimum 60 Kredite

Für den Übergang zum 3. Jahrgang müssen im 1. und 2. Jahrgang mindestens 120 Kredite erworben werden.


Für den
Übergang zum 3. Jahrgang müssen im 1. und 2. Jahrgang mindestens 120 Kredite erworben werden.

3. Jahrgang: 

Im dritten Jahrgang erhält der Student für alle Pflichtfächer und das Staatsexamen 58 Kredite. Die restlichen Kredite können von den vorhergehenden Jahrgängen übertragen oder aus Wahlfächern ergänzt werden.

Die notwendige Mindestanzahl an Krediten zum Abschluss des Studiums beträgt 180.